Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Rechtsstreit gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG einen entscheidenden Erfolg erzielt. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart erklärte in einem Urteil vom 30. Januar 2025 eine Klausel der Allianz zur Kürzung des Rentenfaktors als rechtswidrig (Az 2 U 143/23). Damit ist die Allianz nicht länger berechtigt, die vertraglich zugesagte Rentenhöhe einseitig zu reduzieren.

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