Motorsport-Übungsgelände in Satteldorf darf nicht gebaut werden

Das Vorhabengrundstück befindet sich in einem unbebauten, landwirtschaftlich genutzten Bereich im nordöstlichen Teil der Gemeinde Satteldorf und grenzt an die vierstreifige Autobahn A6. Aufgrund der Nähe zur Autobahn war auch die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Fernstraßen-Bundesamt, in das Verfahren einbezogen. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Weilersäcker/Schafbuck“, der es als Ackerfläche und Ausgleichsfläche für Eingriffe in Natur und Landschaft ausweist. Der Flächennutzungsplan sieht es als landwirtschaftliche Fläche vor.

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