Land Baden-Württemberg erlässt neue Förderregeln für Unwettergeschädigte Verkehrsinfrastruktur
Nach den Unwetter-Schäden im Juni hat das Land Baden-Württemberg neue Förderregeln für die Verkehrsinfrastruktur der betroffenen Kommunen erlassen, um eine schnelle und effektive Wiederherstellung der Mobilität zu ermöglichen. Das Verkehrsministerium nutzt das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG), um zeitlich befristete Fördergrundlagen zu schaffen.