Im Vergleich: 2013 lag der Anteil der Wahlberechtigten mit Einwanderungsgeschichte noch bei 12 %. Wahlberechtigt bei Bundestagswahlen sind ausschließlich volljährige Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft.

  • 28 % der Wahlberechtigten mit Einwanderungsgeschichte besitzen die Staatsbürgerschaft seit der Geburt.
  • 35 % erlangten sie durch Einbürgerung.
  • 37 % sind (Spät-)Aussiedler*innen.
  • Etwa 1 % erhielt die Staatsbürgerschaft durch Adoption.

Interessant ist, dass von den volljährigen Menschen, die selbst eingewandert sind, knapp 37 % wahlberechtigt waren und im Durchschnitt bereits 34 Jahre in Deutschland lebten. Bei Nachkommen eingewanderter Elternteile lag die Wahlberechtigung bei 64 %.

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