Disziplinarverfahren gegen Inspekteur der Polizei: Innenministerium informiert über aktuelle Entwicklungen

Das Innenministerium hat aufgrund wiederholter Anfragen zum Disziplinarverfahren gegen einen Inspekteur der Polizei über den aktuellen Stand informiert. Der Amtschef des Innenministeriums hat vorläufige Maßnahmen gemäß §22 Abs. 1 und 2 des Landesdisziplinargesetzes gegen den betroffenen Beamten ergriffen.

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