Das Innenministerium von Baden-Württemberg hat in einer aktuellen Stellungnahme die Kritik der privatrechtlichen Björn Steiger Stiftung am neuen Rettungsdienstgesetz zurückgewiesen. Die Stiftung hatte angekündigt, den Fall vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Das Innenministerium betont jedoch, dass das Rettungswesen im Land sehr gut aufgestellt ist und das neue Gesetz die Weichen für einen zukunftsfähigen und schnelleren Rettungsdienst stellt, der auf das Wohl der Patienten ausgerichtet ist.
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