Das Innenministerium hat aufgrund wiederholter Anfragen zum Disziplinarverfahren gegen einen Inspekteur der Polizei über den aktuellen Stand informiert. Der Amtschef des Innenministeriums hat vorläufige Maßnahmen gemäß §22 Abs. 1 und 2 des Landesdisziplinargesetzes gegen den betroffenen Beamten ergriffen.
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